Hinweise zum Energiepaß
1. Die U.Weiß GmbH erstellt nur verbrauchsabhängige Energieausweise gemäß §§ 16 ff. EnEV für
Wohngebäude, in allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an ein Ingenieurbüro oder Energieberater
2. Verbrauchsorientierte Ausweise können ausgestellt werden:
- Bei Gebäuden ab 5 Nutzeinheiten
- Bei Gebäuden mit weniger als 5 Nutzeinheiten und älter als 1.11.1977 können Sie noch bis 30.09.2008
einen verbrauchsabhängigen Ausweis erstellen lassen. Sollte das Gebäude die Anforderungen der
Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten (in der Verordnung wurden erstmalig Mindestanforderungen
von Transmissionsverlusten durch Fenster und Wände festgelegt), können auch ab 01.10.2008
verbrauchsorientierte Ausweise angefertigt werden.
- Bei Neubauten, größeren Umbaumaßnahmen oder Erweiterungen um mehr als 50% ab 01.10.2007 sind
generell bedarfsorientierte Ausweise vorgeschrieben.
3. Einführungstermine laut EnEV
- 01.07.2008 für Wohngebäude bis Baujahr 1965
- 01.01.2009 für Wohngebäude ab Baujahr 1965
- 01.07.2009 für Nichtwohngebäude
4. Bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes müssen Sie auf nachfrage den Ausweis
unverzüglich vorlegen können.
5. Sollte Ihr Haus unter Denkmalschutz stehen, müssen Sie keinen Ausweis erstellen lassen.
6. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungstag.
7. Basis des verbrauchsorientierten Ausweises sind mindestens die letzten 3 Heizkostenabrechnungen. Sollten
diese noch nicht durch uns erstellt worden sein, biten wir um Rücksprache.
8. Hinweise zu Modernisierungsmaßnahmen: diese sind objektspezifisch jedem Ausweis beizufügen, haben aber
lediglich die Funktion fachlichen Ratschlages. Damit wir nun nicht eine kostenpflichtige Vor-Ort-Besichtigung
vornehmen müssen, bitten wir um Ihre Einschätzung des Morernisierungszustandes. Sollte eine Einschätzung
Ihrerseits nicht möglich sein, kreuzen Sie das Feld "keine Angabe" an.
9. Der Energieausweis wird unabhängig von der Heizkostenabrechnung nach Erstellung mit der Rechnung direkt
an Sie versendet.
10. Wenn ein verbrauchsorientierter Ausweis möglich ist und gewünscht wird, empfehlen wir eine Beauftragung
bis 30.06.2008
11. Für die Beauftragung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der U.Weiß GmbH.
Bei Rückfragen bzw. weiteren Informationen seht Ihnen herr Holler
unter der Telefon-Nr. 0451 / 49852-20 gerne zur Verfügung.