Hinweise zum Energiepaß

1.      Die U.Weiß GmbH erstellt nur verbrauchsabhängige Energieausweise gemäß §§ 16 ff. EnEV für
         Wohngebäude, in allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an ein Ingenieurbüro oder Energieberater

2.      Verbrauchsorientierte Ausweise können ausgestellt werden:
         -   Bei Gebäuden ab 5 Nutzeinheiten
         -   Bei Gebäuden mit weniger als 5 Nutzeinheiten und älter als 1.11.1977 können Sie noch bis 30.09.2008
              einen verbrauchsabhängigen Ausweis erstellen lassen. Sollte das Gebäude die Anforderungen der
              Wärmeschutzverordnung  von 1977 einhalten (in der Verordnung wurden erstmalig Mindestanforderungen
              von Transmissionsverlusten durch Fenster und Wände festgelegt), können auch ab 01.10.2008
              verbrauchsorientierte Ausweise angefertigt werden.
         -   Bei Neubauten, größeren Umbaumaßnahmen oder Erweiterungen um mehr als 50% ab 01.10.2007 sind
              generell bedarfsorientierte Ausweise vorgeschrieben.

3.      Einführungstermine laut EnEV
         -   01.07.2008 für Wohngebäude bis Baujahr 1965
         -   01.01.2009 für Wohngebäude ab Baujahr 1965
         -   01.07.2009 für Nichtwohngebäude

    4.  Bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes müssen Sie auf nachfrage den Ausweis
         unverzüglich vorlegen können.

    5.  Sollte Ihr Haus unter Denkmalschutz stehen, müssen Sie keinen Ausweis erstellen lassen.

    6.  Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungstag.

    7.  Basis des verbrauchsorientierten Ausweises sind mindestens die letzten 3 Heizkostenabrechnungen. Sollten
         diese noch nicht durch uns erstellt worden sein, biten wir um Rücksprache.

    8.  Hinweise zu Modernisierungsmaßnahmen: diese sind objektspezifisch jedem Ausweis beizufügen, haben aber
         lediglich die Funktion fachlichen Ratschlages. Damit wir nun nicht eine kostenpflichtige Vor-Ort-Besichtigung
         vornehmen müssen, bitten wir um Ihre Einschätzung des Morernisierungszustandes. Sollte eine Einschätzung
         Ihrerseits nicht möglich sein, kreuzen Sie das Feld "keine Angabe" an.

    9.  Der Energieausweis wird unabhängig von der Heizkostenabrechnung nach Erstellung mit der Rechnung direkt
         an Sie versendet.

    10. Wenn ein verbrauchsorientierter Ausweis möglich ist und gewünscht wird, empfehlen wir eine Beauftragung
          bis 30.06.2008

    11. Für die Beauftragung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der U.Weiß GmbH.

Bei Rückfragen bzw. weiteren Informationen seht Ihnen herr Holler
unter der Telefon-Nr. 0451 / 49852-20 gerne zur Verfügung.